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ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BEDINGUNGEN BEZÜGLICH DER VERMIETUNG |
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Paragraph 1 – DIE VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN
1- Das Fahrzeug, das sich im Besitz des Vermieters befindet, wird unter den Bedingungen, die im Folgenden aufgeführt sind, für eine vorher bestimmte Dauer an den Mieter übergeben. Der Mieter akzeptiert mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag, dass er das gemietete Fahrzeug ohne Schaden inklusive dem Reserverad mit 5 Reifen, im tadellosen Zustand, mit dem Werkzeugkasten, Fahrzeugschein, Landkarten und Dokumenten sowie allem Zubehör und unversehrt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, an dem Tag und Uhrzeit, welches bei dem Vertrag angegeben ist, zurückzugeben.
2.Grundsätze der Fahrzeugmietung: Der Mieter, darf die gemieteten Fahrzeuge,
a- nicht auf eine Art und Weise benutzen, die gegen die Gesetze der türkischen Republik und vordergründig gegen die Straßenverkehrsgesetze, Zollgesetze und Feuerwaffenbestimmungen verstößt. Er darf sie auch nicht zum Transport von verbotenen Gütern benutzen.
b- Er darf sie nicht bei Autorennen, Rallyes, Geschwindigkeitsversuchen, Motorsport, auf Straßen und Gebieten, die ungeeignet oder die dem Verkehr gesperrt sind, (z.B. bergiges Gelände, Sand, Sumpf, Flussbetten usw.) zu anderen Zwecken als zur Personenbeförderung oder auf eine Art und Weise, die gegen die technische Beschaffenheit und gegen die zulässigen Werte verstößt, benutzen.
c- Er darf sie nicht zum Abschleppen oder Schieben von anderen sich bewegenden oder nicht bewegenden Fahrzeugen benutzen.
3- Ohne die Genehmigung des Vermieters, darf der Mieter das Fahrzeug nicht durch andere dritte Personen benutzen lassen.
4- Der Vermieter, ist verpflichtet das Fahrzeug, außer wenn es fährt, verschlossen und sicher zu parken. Für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen und nicht aufgefunden wird, wird der Vermieter für die ersten 45 Tage, Mietkosten von dem Vermieter verlangen.
5- Der Mieter, ist bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter, verpflichtet, alle offiziellen Dokumente des Fahrzeugs (Kraftfahrzeugschein, KFZ Zulassung, Versicherungspolice, polizeiliche Kennzeichen) und die Autoschlüssel zurückzugeben. Falls der Mieter diese Dokumente bei der Übergabe nicht zurückgibt, muss er bis zu dem Zeitpunkt an dem er diese Dokumente zurückgibt, Miete zahlen. Für den Fall des Verlustes, muss er alle Kosten für die Neuausstellung dieser Dokumente begleichen.
6- Für den Fall, dass das Fahrzeug aus welchem Grund auch immer, durch die Schuld oder ohne Schuld des Mieters, seitens der zuständigen Behörden beschlagnahmt wird, muss für alle Kosten die für den Rückerhalt des Fahrzeugs anfallen, der Mieter aufkommen. Zusätzlich muss der Mieter für die Zeit, die dabei vergeht, Miete zahlen.
7- Die Treibstoffkosten, des gemieteten Fahrzeugs trägt der Mieter.
8- Der Mieter verpflichtet sich, dass er für den Verlust oder Schädigung eines Gegenstandes, der von ihm oder von einer anderen Person während der Mietzeit oder nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter im Fahrzeug liegenlassen wurde, den Vermieter nicht haftbar machen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche stellen wird.
9- Der Vermieter hat für alle Schäden, die nicht auf seine Mängel oder Vernachlässigung zurückzuführen sind, für die Zeit des Ausfalls des Fahrzeugs, Regressanspruch an den Mieter.
10- Die Mietdauer wird für einen Tag als 24 Stunden, eine Woche als 7 Tage und einen Monat als 30 Tage berechnet.
11- Der Vermieter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung von Schadenersatz den Vertrag einseitig, jederzeit zu kündigen und auch das Recht den Vertrag nicht zu verlängern.
12- Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht außerhalb der Grenzen der Türkei ausführen.
13- Die Parteien akzeptieren, dass bei Unstimmigkeiten, die aus der Anwendung dieses Vertrages entstehen, das türkische Recht angewandt wird und bei der Lösung der Unstimmigkeiten, die Gerichte und die Ausführungsdirektorien in Istanbul zuständig sind.
14- Die Zustellungen, die an die vom Mieter im Vertrag angegebene Anschrift erfolgen, gelten als an ihn zugestellt.
15- Der Mieter akzeptiert die Rechnung und die Eintragungen in den wirtschaftlichen Büchern des Vermieters als endgültigen Beweis.
Paragraph 2 - ZAHLUNG
1- Der Mietpreis, wird bei der Erstellung des Vertrages in Bar oder als Kreditkarte im Voraus kassiert. Außerdem werden als Sicherheit die Informationen der Kreditkarte des Mieters und eine Provision einbehalten.
2- Der Mieter akzeptiert und erklärt sein Einverständnis und verpflichtet sich, dass alle Zahlungen, die in diesem Vertrag akzeptiert und unter Sicherheit gestellt wurden, (Schäden, Diebstahl usw.) von seiner Kreditkarte als Mailorder eingezogen werden.
Paragraph 3 - VERSICHERUNG
1- Der Vermieter, hat die zu vermietenden Fahrzeuge entsprechend dem Gesetz bezüglich des Straßenverkehrs mit der vorgeschriebenen finanziellen Haftpflichtversicherung versichert. Für den Fall, dass der für die entstandenen Schäden und Verluste an dem gemieteten Fahrzeug und/oder dritte Personen zu zahlenden Preise und Schadenersatzbeträge die Grenzen der Versicherungspolice übersteigen oder sich außerhalb des Rahmens der Versicherung befinden, verpflichtet sich der Mieter im Voraus, die Differenz zu bezahlen. Für den Fall, dass dieser Punkt mit Gerichtsbeschluss unter Urteil gestellt wird, erklärt der Mieter sich damit einverstanden und verpflichtet sich die Teile, die die Grenzen übersteigen, mit der Verzinsung, die im Urteil angegeben wird, an den Mieter zu bezahlen.
Fälle, die sich außerhalb des Rahmens der Versicherung befinden: Die unten aufgeführten Fälle befinden sich außerhalb des Rahmens der Versicherung und der Mieter erklärt und verpflichtet sich, dass er in diesen Fällen eventuell entstehende materielle und immaterielle Schäden und Verluste an den Vermieter zu bezahlen:
a- Für den Fall, dass der Fahrer des Fahrzeugs keinen Führerschein besitzt,
b- für den Fall, dass der Fahrer des Fahrzeugs einen Führerschein besitzt aber unter Alkoholeinfluss steht, Rauschgifte oder ähnliche Mittel benutzt,
c- für den Fall, dass durch Unachtsamkeit oder wegen unsachgemäßem Gebrauch, der Motor des gemieteten Fahrzeugs brennt,
d- für den Fall, dass obwohl mit einem Unfallbericht Schadenersatz erhalten werden könnte, der Unfallbericht nicht eingeholt wird sowie bei der regelmäßigen Wartung festgestellte alle Schäden am Unterboden wie Auspuff, Katalysator, Kurbelkasten usw.,
e- für den Fall, dass bei Reifenschäden, kein Schadensbericht eingeholt wird und dass auf dem kaputten Reifen gefahren wird und somit der Reifen und die Felge unbrauchbar werden,
f- für den Fall, dass den Sitzen und dem anderen Zubehör Schaden zugefügt wird, oder das Radio, der Kassettenspieler, der Ersatzreifen, der Werkzeugkasten u. ä. Zubehör (Glas, Scheinwerfer, Radkappen u. ä.) verloren gehen oder gestohlen oder unbrauchbar werden,
2- für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug Totalschaden erleidet, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert, den die Versicherung bestimmt und dem Totalschadenwert, den die Versicherung bezahlt, an den Vermieter zu zahlen.
3- Der Mieter wird bei Unfällen, Diebstahl und Raub des Fahrzeugs in kürzester Zeit diesbezüglich an den Vermieter Mitteilung machen und die unten aufgeführten Schritte und Prozeduren unternehmen.
4- Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, alle immateriellen Verantwortlichkeiten und alle Arten von Schäden und Verlusten, die deshalb entstehen, weil die Dokumente über den Unfall, Diebstahl oder Raub nicht beschafft und abgegeben wurden, zu begleichen.
a- Der Mieter wird auf keinen Fall an dem Fahrzeug, das einen Schaden erlitten hat, selber etwas unternehmen.
b- Das Fahrzeug, wird nicht von der Stelle bewegt und von dem nächsten Polizei oder Gendarmeriezentrum werden der Unfallbericht sowie der Alkoholbericht eingeholt.
c- Das Fahrzeug und/oder die Unfallbeteiligten werden fotografiert.
d- Das Besorgen der Namen, Anschriften, Kopie des Führerscheins der anderen am Unfall beteiligten Fahrer sowie, wenn möglich den Namen der Haftpflichtversicherungen und die Nummern der Versicherungspolicen.
e- Die Dokumente bezüglich des oben erwähnten Unfalls, sind spätestens innerhalb 1 (eines) Tages an den Vermieter zu übergeben.
f- Für den Fall, des Diebstahls oder des Raubs, sind die Protokolle, Mitteilungen und andere Dokumente, die den Umstand belegen, sowie die anderen vom Vermieter verlangten Dokumente spätestens innerhalb eines Tages nach dem Vorfall an den Vermieter zu übergeben. |
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